Neuregelung für Ersthelfer in Arbeitsstätten
23.11.2009 – Durch eine Novellierung der Arbeitsstättenverordnung müssen in Zukunft auch bei weniger als fünf Beschäftigten ein/e Ersthelfer/in bestellt werden. Das GRÜNE KREUZ startet deshalb eine Ausbildungsoffensive.
Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes muss zukünftig auch bei weniger als fünf Beschäftigten ein/e Ersthelfer/in bestellt werden. Die Arbeitsstättenverordnung wird entsprechend novelliert und tritt ab 01.01.2010 in Kraft (BGBI. II Nr. 256/2009).
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, kurz AUVA, fördert die Ausbildung von Ersthelfern gem. § 26 (AschG) und § 40 AstVO. Die Kurse sind in 2 Abschnitte – Theorie und Praxis – gegliedert. Im theoretischen Teil werden u. a. lebensbedrohliche Zustände nach Verletzungen, Erkrankungen oder Vergiftungen behandelt. Die praktischen Übungen umfassen das Feststellen von Störungen der Vitalfunktionen, Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Atemstillstand oder die Herz-Lungen-Wiederbelebung. Zudem wird die Versorgung von Verletzungen, die Blutstillung und das Verhalten bei Verkehrsunfällen – mit Absetzen eines Notrufs – geübt.
Alle SchulungsleiterInnen vom GRÜNEN KREUZ sind fachlich ausgebildet, haben jahrelange Lehrerfahrung sowie die didaktische Qualifikation, um den KursteilnehmerInnen die Erste Hilfe Maßnahmen präzise und nachvollziehbar zu vermitteln.
Nach Beendigung des Ersthelferkurses erhalten die KursteilnehmerInnen eine vom GRÜNEN KREUZ ausgestellte Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme. Der Ersthelferkurs umfasst 16 Lehreinheiten, der Auffrischungskurs 8 Lehreinheiten.
Haben Sie Interesse oder Fragen zu einem Ersthelferkurs, so können Sie uns telefonisch unter 01 / 1 48 49 bzw. 0664 /500 72 43 (Herr Thomas Tögel) oder per E-Mail: office@grueneskreuz.org erreichen.

